Die Parole „From the River to the Sea“ sei eindeutig der Hamas zuzuordnen, urteilt das Landgericht in Berlin. Deswegen muss eine Berlinerin nun eine Geldstrafe zahlen. Sie hatte den Slogan auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil genutzt.
Ein Brüderpaar streitet sich in Berlin-Kreuzberg mit zwei Unbekannten. Der Streit eskaliert und einer der Brüder wird angeschossen. Trotz schneller Hilfe von...
Ein Blitzeinschlag in einer kleinen niedersächsischen Gemeinde hat erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Fernverkehr. Wer aus Hamburg kommt oder dorthin will, muss...