Auch Brandner-Abwahl korrekt: AfD verliert Klagen auf Vorsitz in Bundestags-Ausschüssen

Auch Brandner-Abwahl korrekt: AfD verliert Klagen auf Vorsitz in Bundestags-Ausschüssen
Die AfD hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstößt nicht gegen die Verfassung.