Die Parole „From the River to the Sea“ sei eindeutig der Hamas zuzuordnen, urteilt das Landgericht in Berlin. Deswegen muss eine Berlinerin nun eine Geldstrafe zahlen. Sie hatte den Slogan auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil genutzt.
In der Schweriner Innenstadt eskaliert am Dienstagabend ein Streit zwischen zwei Männern vor einem belebten Einkaufszentrum. Einer zückt ein Messer und sticht...