In Teilen verfassungswidrig: BKA-Gesetz muss erneut nachgebessert werden

In Teilen verfassungswidrig: BKA-Gesetz muss erneut nachgebessert werden
Was ist erlaubt im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität? Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen. Unter anderem die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen ist demnach mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.