Bundestag stimmt klar dafür: Mutterschutz gilt bald auch bei Fehlgeburten

Bundestag stimmt klar dafür: Mutterschutz gilt bald auch bei Fehlgeburten
Bisher müssen sich Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche bei Bedarf selbst um eine Krankschreibung kümmern. Ab dem Sommer soll der Anspruch auf Mutterschutz schon aber der 13. Woche greifen.