Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig

Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig
Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in seiner aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Teile der Reform bleiben aber in Kraft.